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Verunreinigungen durch
z.B. Öl, Wachs, Lacke und Farbreste sind unzulässig, weil sie die einwandfreie Haftung
von z.B. Spachtelmassen und Bodenbelagklebstoffe und somit die gesamte Bodenbelagarbeiten
nachteilig beeinflussen können.
Öle und Wachse lassen sich oft nur noch durch Fräsen oder Kugelstrahlen des Untergrundes entfernen. Die Beseitigung von Verunreinigungen und
Bauschutt, die sich auf der Oberfläche des Untergrundes befinden, fällt nicht in den
Arbeitsbereich des Bodenlegers.
Verunreinigte Oberfläche des Untergrundes, z.B. durch Öl, Wachs, Lacke, Farbreste:

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