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Luftfeuchtigkeit und Lufttemperatur
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Luftfeuchtigkeit und die Lufttemperatur vor den Verlegearbeiten zu prüfen. Bei einer Lufttemperatur unter 15° C und einer länger andauernden relativen Luftfeuchtigkeit über 65 % sollten Bodenbelagarbeiten nicht durchgeführt werden. Ungeeignete raumklimatische Verhältnisse können sich nachteilig auf die Verlegearbeiten auswirken.
Es ist die Aufgabe des Auftraggebers, für raumklimatische Verhältnisse Sorge zu tragen, damit schadensfrei Bodenbelagarbeiten ausgeführt werden können.
Obergrenze der Temperatur- und Luftverhältnisse im Raum:

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