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Höhenversätze

Für das Ausgleichen unrichtiger Höhenlage des Untergrundes ist der Bodenleger nicht zuständig. Er hat jedoch die Verpflichtung, die Höhenlage darauf hin zu prüfen, ob nach Aufbringung des Bodenbelages keine Höhenunterschiede zwischen angrenzenden Bauwerksteilen bestehen.

 

Unrichtige Höhenlage des Untergrundes zu angrenzenden Bauteilen:

 

 

   
 
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