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  Hinweise / Allgemeines

  Bei der Verarbeitung der Kleb- und Hilfsstoffe sind die Verarbeitungsrichtlinien der Klebstoffhersteller und die Hinweise der Gefahrstoff-Verordnung zu beachten. Grundlage jeder Bodenbelagverlegung sind die fachlichen Regeln der DIN 18 365 "Bodenbelagarbeiten".

Die vorliegende Empfehlung ist eine Ergänzung aus produktspezifischer Sicht und ist nach bestem Wissen aufgrund von Erfahrungen und Versuchen zusammengestellt. Im Zweifelsfall sind eigene Klebeversuche zu empfehlen. Einen Einfluss auf sachgemäße Verarbeitung haben wir nicht, deshalb kann für das Verarbeitungsergebnis keine Gewähr übernommen werden. Gewährleistung und Haftung richten sich ausschließlich nach unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

Allgemeines:

Vor der Verlegung von noraplan® und norament® Bodenbelägen ist Folgendes zu beachten:

  1. Der Unterboden

    Geeignet sind Estriche nach VOB, TEIL C, DIN 18 353 "Estricharbeiten", Hartgussasphalt nach DIN 18354 "Asphaltbelagarbeiten", Spanplatten, Sperrholz usw.

    Der Unterboden muss einer ebenen Oberfläche nach DIN 18 202, Teil 5, Zeile 4, entsprechen, d.h. zum Beispiel im Nennmaßbereich von 10 cm darf eine Abweichung bezüglich der Ebene von 1 mm nicht überschritten werden (keine kurzen Kellenschläge).

    Die Vorbereitung des Untergrundes (z.B. Schleifen, Abbürsten mit Stahlbürsten, Stahlkugelstrahlen, Vorstreichen, Spachteln usw.) und die Prüfung (z.B. Härte, Trockenheit, Ebenheit usw.) erfolgen nach den fachlichen Regeln der VOB, Teil C,
    DIN 18 365 "Bodenbelagarbeiten" und den Empfehlungen der Hersteller der Vorstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe.

    Vor dem Einbau von noraplan® muss generell gespachtelt werden.

    Im trockenen Gehbereich werden handelsübliche, stuhlrollengeeignete Spachtelmassen bzw. Ausgleichsmassen verwendet. Bei Belastung durch Fahrverkehr (z.B. Hubwagen, Gabelstapler) erfolgt das Spachteln mit hochbelastbaren Spachtelmassen, z.B. auf Polyurethan-Basis.

    Die Unterbodentemperatur muss während der Verlegung und dem Abbinden des Klebstoffs mindestens 15 °C betragen.

  2. Die Materialkontrolle

    Die Farbgleichheit und die Chargengleichheit (Kontrollnummer auf dem Verpackungsetikett) des Belages sind zu prüfen. Mängelrügen bzw. Materialersatz sind nur bei unverlegter Ware möglich. Zusätzliche Nebenkosten werden nicht vergütet.

    noraplan® und norament® Bodenbeläge müssen zum Verlegen Unterbodentemperatur haben. Im Winter müssen deshalb die Bodenbeläge einige Tage bei Verlegetemperatur gelagert werden.

    noraplan® und norament® Beläge haben auf der Rückseite eine Pfeilmarkierung. Bahnen bzw. Platten müssen immer in gleicher Pfeilrichtung verlegt werden.  

    Leitfähige noraplan® und norament® Bodenbeläge haben auf der Rückseite den Aufdruck "al" bzw. "el".

    Beim Verarbeiten von Verlegehilfsstoffen sind die jeweils neuesten Bestimmungen der TRGS 610 zu beachten.

  3. Nach der Verlegung

    Sand, Steine, Späne, scharfkantige Gegenstände können zu irreparablen Schäden bei elastischen Bodenbelägen führen. Gerade in der Bauphase wird der Bodenbelag oftmals durch andere Gewerke beschädigt. Daher ist es wichtig den Bodenbelag in der Bauphase mit geeigneten Materialien zu schützen. Ein geeignetes Bodenschutzsystem, das wieder aufnehmbar und wieder verwendbar ist, bietet z.B. die Fa. Rele, an. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.rele-systems.de

 

 

   
 
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